Soforthilfeprogramm Corona

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Anträge können ab heute von gewerblichen Unternehmen (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Je nach Betriebsgröße werden zwischen 5.000 und 30.000 Euro gewährt, die bereits von Freitag an ausgezahlt werden können.
Wichtig: Bei der Soforthilfe handelt es sich nicht um einen Kredit oder ein Darlehen. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.
Den Antrag auf Soforthilfe finden Sie hier.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Links:
http://newsletter.hv-bayern.de/m/13581477/0-2d342e11b5242c3e093b7cc34f7af888
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Das Zentrenmanagement wünscht Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!